Definition
Betriebe im Beherbergungsgewerbe

Betriebe im Beherbergungsgewerbe

sind Unternehmen, die gegen Entgelt für Kunden eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten. In Ausnahmefällen sind auch ohne Entgelt Übernachtungen möglich. Beherbergungen sind neben Verpflegung der zweite große Zweig der Gastwirtschaft.

Formen der Verpachtung

Laut Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 18.02.2015 (§1) umfasst die Beherbergungswirtschaft:

  1. Hotels
  2. Strukturierte Beherbergungsbetriebe

Betriebe im Beherbergungsgewerbe sind:

  1. Betriebe, die auf die professionelle und kurzzeitige Beherbergung von Gästen ausgerichtet sind.
  2. Betriebe, die direkt oder über Kooperationspartner weitere hotel-mäßige Infrastrukturen und Leistungen sicherstellen, die von der Mehrheit der Kundinnen und Kunden beansprucht werden.
  3. Betriebe, die entsprechend positioniert sind und gezielt Kurzzeitgäste bewerben.
  4. Betriebe, die in der Regel mindestens 15 Zimmer oder 30 Betten aufweisen, die in Bezug auf Konzept oder Standort einheitlich sind.
  5. Gemischtwirtschaftliche Betriebe, die einen eigenständigen wirtschaftlichen Hotelteil aufweisen.
  6. Hybride Beherbergungsformen, die als einheitlicher Betrieb genutzt werden.
  7. Grundstücke, Bauten, Räumlichkeiten, Installationen und Einrichtungen, die zu Hotels oder strukturierten Beherbergungsbetrieben gehören.

Betreibermodelle

Es gibt verschiedene Betreibermodelle in der Hotellerie/Gastgewerbe (unter Berücksichtigung der funktionellen Entkopplung von Eigentümer und Betreiber/Pächter):

  • Eigentümerbetrieb
    Hier ist der Eigentümer gleichzeitig der Betreiber und hat alle Rechte über die Immobilie und den Beherbergungsbetrieb. Er ist allein verantwortlich für den Umsatz und alle Kosten. Außerdem ist er Inhaber der Konzession. Auf seinen Namen laufen alle Verträge und alle Rechnungen.
  • Pachtbetrieb
    In diesem Fall nimmt der Eigentümer die Rolle des Verpächters ein und arbeitet mit einem Betreiber (Pächter) zusammen. Vereinbart wird eine festgelegte Vergütung in Form des Pachtzins. Dem Betreiber steht das Recht zu, die Immobilie / den Beherbergungsbetrieb als selbstständiger Unternehmer auf eigene Rechnung zu betreiben. Der Pächter stellt die Mitarbeiter an und ist Inhaber der Konzession.
  • Der Managementbetrieb
    Es wird entweder eine fixe Gebühr vereinbart, die unabhängig vom Geschäftsverlauf erhoben wird, oder eine umsatz- bzw. gewinnabhängige Gebühr. Darüber hinaus gibt es noch Mischformen aus beiden Modellen. Außerdem kann sich der Eigentümer durch sogenannte GOP-Garantien gegen schlechte Ergebnisse absichern. Der Manager muss bei unter Garantie liegendem Betriebsergebnis den Fehlbetrag an den Eigentümer zahlen. So kann der Eigentümer einen größeren Einfluss auf operative Geschäfte nehmen. Auf internationaler Ebene geht der Trend klar hin zum Managementverhältnis.

    Ein Franchise kann die oben genannten Bertreiberformen ergänzen.

Formen der Verpachtung

Zu den Pachtbetrieben lassen sich einige weitere Unterscheidungen treffen. Es gibt verschiedene Formen der Verpachtung:

  • Festpacht: hier wird ein fester Betrag zzgl. USt. vereinbart
  • Umsatzpacht: Gastronomie 6-12 %; Hotellerie 15-25 % des pachtpflichtigen Umsatzes
  • Mischpacht:

    • Umsatzpacht mit Minimum-/ Maximumpacht

    • Festpacht + Umsatzpacht

    • Festpacht für bestimmte Betriebsbereiche, Umsatzpacht für den restlichen Betrieb (Erfolgs- bzw. Risikoteilung zwischen Pächter und Verpächter)


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